Abstinenzüberwachung

ALKOHOL

Urinkontrollen / Haaranalysen / Blutanalysen auf PEth

1. Haaranalyse
Die Haaranalyse ist zumeist am einfachsten und flexibel planbar, um einen Abstinenznachweis zu erbringen. Sie kommt allerdings nur in Betracht, wenn Ihre Haare chemisch unbehandelt sind (d.h. nicht gefärbt, gebleicht o.ä.) und Sie über eine ausreichende Haarlänge und Haarmenge verfügen. Da die Kopfhaare durchschnittlich einen Zentimeter monatlich wachsen, benötigen Sie beispielsweise zum Nachweis eines drogenfreien Zeitraums von 3 Monaten eine Haarlänge von mindestens 3 cm. Von den Kopfhaaren wird dann ein etwa Kleinfinger-dickes Haarbüschel benötigt. Sie können die Haaranalyse in jedem dafür anerkannten Institut durchführen lassen. Auf jeden Fall muss die Bescheinigung der Befunde die Cut-off-Werte enthalten sowie mit Stempel und der Unterschrift versehen sein. 

2. Urinkontrollprogramm / PEth
Da Ethylglucuronid (EtG) nur wenige Tage im Urin/Blut nachweisbar ist, werden Sie unvorhergesehen und kurzfristig – innerhalb eines Tages – einbestellt. Sie erhalten deshalb in der Regel telefonisch eine Einladung zum Folgetag. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie telefonisch erreichbar sind. Beachten Sie bitte, dass bei einem unentschuldigten Terminversäumnis das Alkoholkontrollprogramm abgebrochen wird. Sollten Sie einen Termin aus Krankheitsgründen oder wegen kurzfristiger Arbeitstermine nicht wahrnehmen können, ist ein ärztliches Attest bzw. eine Reiseunfähigkeitsbescheinigung erforderlich. 

Abwesenheitszeiten: bitte teilen Sie mindestens 14 Tage vorher mit, wann Sie voraussichtlich für einen längeren Zeitraum nicht erreichbar sein werden (z.B. Urlaub, berufliche Tätigkeit). Abwesenheitszeiträume sollten vier Wochen nicht überschreiten, da ansonsten das Alkoholkontrollprogramm abgebrochen werden muss. Bitte beachten Sie, dass auch bei wiederholt auch begründet verschobenen Terminen oder bei wiederholten längeren Abwesenheitszeiten das Alkoholkontrollprogramm abgebrochen wird, da unter diesen Umständen nicht mehr von einer ausreichend lückenlosen Alkoholabstinenz über den am Anfang vereinbarten Zeitraum ausgegangen werden kann.

Identitätskontrolle: bitte bringen Sie zu jeder Einbestellung Ihren gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit.

Urinabgabe unter Sicht: die Urinprobe wird unter direkter Sicht abgegeben

Flüssigkeitsaufnahme am Tag der Urinabgabe: wir empfehlen Ihnen, in den letzten Stunden vor der Urinabgabe nicht mehr als 200 ml Flüssigkeit pro Stunde zu sich zu nehmen, da ansonsten der Urin so verdünnt sein könnte, dass die Urinprobe nicht mehr verwertbar wäre. In diesem Falle werden Sie erneut zu einer (für Sie kostenpflichtigen) Urinprobe einbestellt. Ist auch eine zweite Urinprobe aufgrund zu hoher Verdünnung nicht verwertbar, wird das Alkoholkontrollprogramm abgebrochen.

Worauf Sie ansonsten achten müssen! 
Wenn Sie während des Alkoholkontrollprogramms Medikamente einnehmen, sollten Sie die Notwendigkeit der Einnahme durch ein ärztliches Attest dokumentieren. Sie müssen ebenfalls die Stelle, wo Sie einbestellt werden, über die Einnahme solcher Medikamente informieren. Bitte informieren Sie Ihren Arzt über Ihre Teilnahme an dem Alkoholkontrollprogramm und bitten Sie ihn, solche Medikamente zu verschreiben, die keinen Alkohol enthalten. Sollten Sie rezeptfreie Medikamente einnehmen, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Apotheker über mögliche Einflüsse auf das Alkoholkontrollprogramm und über mögliche Alternativen. Stellen Sie in jedem Fall sicher, dass Sie keine Medikamente einnehmen, die Alkohol enthalten. Bei Diabetikern: Insulin ist nicht alkoholhaltig. Um eine Beeinflussung der Urinanalysen auszuschließen, nehmen Sie bitte während des gesamten Zeitraums des Alkoholkontrollprogramms keine alkoholhaltigen Lebensmittel, alkoholhaltigen Süßigkeiten oder so genanntes alkoholfreies Bier (auch Sekt/Wein) zu sich. Vermeiden Sie auch die Anwendung von alkoholhaltigen Mundpflegemitteln. 

Dauer und Umfang des Alkoholkontrollprogramms
Wenn Sie eine Alkoholabstinenz von einem halben Jahr belegen wollen, werden vier Urinkontrollen durchgeführt. Wollen Sie eine Alkoholabstinenz von einem Jahr belegen, sollten mindestens sechs Kontrollen durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass zwischen dem Ende eines Alkoholkontrollprogramms und einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung nicht mehr als vier Wochen liegen sollten, wenn Sie eine Alkoholabstinenz lückenlos belegen wollen.

DROGEN

Urinkontrollen / Haaranalysen / Blutanalysen auf PEth

1. Haaranalyse
Die Haaranalyse ist zumeist am einfachsten und kostengünstigsten, um einen Abstinenznachweis zu erbringen. Sie kommt allerdings nur in Betracht, wenn Ihre Haare chemisch unbehandelt sind (d.h. nicht gefärbt, gebleicht o.ä.) und Sie über eine ausreichende Haarlänge und Haarmenge verfügen. Da die Kopfhaare durchschnittlich einen Zentimeter monatlich wachsen, benötigen Sie beispielsweise zum Nachweis eines drogenfreien Zeitraums von 6 Monaten eine Haarlänge von mindestens 6 cm. Von den Kopfhaaren wird dann ein etwa Kleinfinger-dickes Haarbüschel benötigt. Sie können die Haaranalyse in jedem dafür anerkannten Institut durchführen lassen. Auf jeden Fall muss die Bescheinigung der Befunde die Cut-off-Werte enthalten sowie mit Stempel und der Unterschrift versehen sein. 

Reicht Ihre Haarlänge nicht aus oder lehnen Sie aus anderen Gründen eine Haaranalyse ab, lässt sich eine Drogenabstinenz auch über ein polytoxikologisches Drogenkontrollprogramm mittels Urinanalysen belegen.

2. Urinkontrollprogramm
Zur Durchführung des Urinkontrollprogramms müssen Sie nach kurzfristiger Einbestellung Urinproben abgeben (Stichprobenerhebung). Die Urinproben/ Blutproben werden chemisch-toxikologisch auf Drogenrückstände untersucht. Über welchen Zeitraum sich die Kontrollen erstrecken sollten, hängt von der in Ihrem Fall geforderten Abstinenzdauer ab. Am Ende des Drogenkontrollprogramms erhalten Sie einen Abschlussbericht, in dem alle Ergebnisse niedergelegt sind und den Sie bei der MPU vorlegen.

Wenn Sie Ihre Drogenabstinenz mittels Urinkontrollen nachweisen wollen, sollten Sie grundsätzlich folgendes beachten: • Verzichten Sie während des Kontrollzeitraums auf den Verzehr mohnhaltiger Nahrungsmittel (Brötchen mit Mohn, Mohnkuchen u.ä.). • Meiden Sie Orte, an denen Rauschmittel konsumiert und von Ihnen unbeabsichtigt z.B. durch Einatmen aufgenommen werden könnten (Passivkonsum). Nehmen Sie am Tag der Probenentnahme und am Vortag keine größeren Flüssigkeitsmengen und keine harntreibenden Getränke (z.B. Kaffee, Tee, Cola) bis zur Probenabgabe zu sich, da eine zu starke Verdünnung des Urins die Verwertbarkeit Ihrer Probe beeinträchtigen kann.

Unabdingbar für eine positive MPU bei einer BtM-Fragestellung ist der Nachweis der Drogenabstinenz. Dieser muss nach bestimmten Kriterien über einen bestimmten Zeitraum erfolgen. Schnelltests, Stäbchentests oder Urinscreenings über Ihren Hausarzt reichen nicht. Nachgewiesen werden müssen immer, egal was Sie früher konsumiert haben:

  • Amphetamine
  • Benzodiazepine
  • Cannabis
  • Cocain
  • Opiate
  • Methadon

WICHTIGE HINWEISE

Medikamente

Die aktuelle Medikamenteneinnahme wird bei jeder Einbestellung dokumentiert. Wenn Sie Medikamente eingenommen haben, teilen Sie uns dies bitte unaufgefordert bei jeder Urinabgabe mit (bitte auch nachstehende Hinweise zum ETG beachten).

Für ärztlich verordnete Medikamente, deren Wirkstoffe oder Metaboliten den Regelungen der CTU3-Kriterien unterliegen, muss noch vor Untersuchung der Urinprobe ein ärztliches Attest, welches die zwingend notwendige Verordnung dieser Medikamente beweist, vorgelegt werden. Ansonsten ist von einer willkürlichen Aufnahme dieser Substanz(en) auszugehen. Das Programm muss dann abgebrochen werden.

Alkoholabstinenz:

Neben dem Verzicht auf alkoholische Getränke müssen auch alkoholhaltige Lebensmittel wie z. B. Tiramisu, Weinsauce, Konditoreiwaren (Pralinen etc.) gemieden werden.

Auch alkoholhaltiges Mundwasser und frei verkäufliche pflanzliche Arzneimittel auf Alkoholbasis (z.B. lberogast®, Echinacin-Tropfen) dürfen nicht eingenommen werden, da sie in jedem Falle zum Nachweis von ETG im Urin führen. Beachten Sie bitte, dass so genanntes „alkoholfreies Bier (auch Sekt I Wein)“ und naturtrübe Säfte (z. B. Apfelsaft) geringe Mengen an Alkohol enthalten können.

Drogenscreening:

Mohnhaltige Speisen (Mohnkuchen, Mohnbrötchen, Mohnjoghurt) müssen gemieden werden, da sie in jedem Falle ein positives Opiat-Testergebnis liefern. Der Konsum von Hanfprodukten sowie der Aufenthalt in Räumen mit Cannabisrauch in der Umgebungsluft kann ein positives Cannabis-Testresultat im Urin ergeben. Eine unwissentliche Aufnahme von Betäubungsmitteln kann nicht berücksichtigt werden.

Sicher positive Analysenresultate unterhalb der in der chemisch-toxikologischen Untersuchung geforderten Bestimmungsgrenzen auf dem Analysenbefund müssen mitgeteilt und als Konsumnachweis gewertet werden (Beurteilungskriterien für Fahreignung, 3. Auflage, 01.05.2014). Passen Sie Ihre Verhaltensweisen deshalb vorsorglich entsprechend an.

Urinverdünnung:

Der Verdünnungsgrad des Urins wird über die Kreatinin-Konzentration ermittelt. Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Vorliegen eines verdünnten Urins, d.h. Kreatin-Konzentration unter 0,2 g/1 (z.B. durch übermäßige Flüssigkeitsaufnahme), das Ergebnis des toxikologischen Urin-Screenings von Ihrer MPU- bzw. Führerscheinstelle nicht anerkannt wird. Wir empfehlen Ihnen deshalb in lhren:’l eigenen Interesse, vor der Urinabgabe keinesfalls größere Mengen an Flüssigkeit (z. B. Kaffee oder Tee) zu trinken.

Neu in der 4 Auflage der Beurteilungskriterien für Fahreignung vom 01.07.2023 ist, dass bei der Abgabe einer Urinprobe, die dreimal in Folge einen Kreatinin-Wert unterhalb von 0,2 g/1 aufweist, muss das Programm abgebrochen werden, da die Befunde dann nicht mehr von der MPU-Stelle anerkannt werden. Eine Ausnahme bilden Zustände und Erkrankungen die als akzeptable medizinische Erklärung ärztlich attestiert sind.