Wer muss zur MPU?

Die MPU bezieht sich immer auf die Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde. Diese erhebt Zweifel hinsichtlich der Fahreignung, wenn Sie gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen haben, Straftaten begangen haben oder es aufgrund Ihrer Vorgeschichte Zweifel an Ihrer Persönlichkeit gibt, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs in Frage stellen.

Die Anlässe der MPU richten sich nach Ihrer Vorgeschichte und den Aufzeichnungen in Ihrer Führerscheinakte und können daher sehr unterschiedlich sein.

Je nach Anlass fordert das für Sie zuständige Straßenverkehrsamt eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) von Ihnen an.

Die häufigsten Ursachen, weshalb eine MPU angeordnet wird, sind:

  1. Fahren unter Alkoholeinfluss
  2. Fahren unter Drogeneinfluss
  3. Erreichen der 8-Punkte-Grenze im Flensburger Register
  4. Straftaten

Die Führerscheinstellen dürfen eine Fahrerlaubnis erst dann wieder erteilen oder den alten Führerschein belassen, wenn sie von Ihrer Eignung überzeugt sind, d.h. sie reichen dazu ein positives Gutachten Ihrer Begutachtungsstelle ein. Durch das Medizinisch-Psychologische Gutachten haben Sie also die Chance, die Bedenken, die das Straßenverkehrsamt hat, zu entkräften und Ihre Fahrerlaubnis wiederzuerhalten.